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   BVerwG, 13.12.1973 - III C 28.73   

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BVerwG, 13.12.1973 - III C 28.73 (https://dejure.org/1973,435)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1973 - III C 28.73 (https://dejure.org/1973,435)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1973 - III C 28.73 (https://dejure.org/1973,435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Anrechnung einer US-Entschädigunszahlung auf einen Kriegssachschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 44, 229
  • MDR 1974, 694
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.08.1972 - III C 51.70

    Vereinbarkeit einer einen Schadensausgleich durch Entschädigungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1973 - III C 28.73
    Bestätigung von BVerwGE 40, 286 = Buchholz 427.2 § 21 a Nr. 2. Hier: Anwendbarkeit des § 21 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FG beim Ausgleich eines Kriegs Sachschadens an Grundvermögen durch Entschädigung nach dem US-Gesetz 87-846.

    Im Hinblick auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Ausführungen von Erlanger in RzW 1965, 193, möge der Senat seine Grundsatzentscheidung vom 24. August 1972 - BVerwG III C 51.70 - (BVerwGE 40, 286) noch einmal überprüfen.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. August 1972 - BVerwG III C 51.70 - (BVerwGE 40, 286 = Buchholz 427.2 § 21 a Nr. 2 = ZLA 1972, 188) in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entschieden, daß die einen Schadensausgleich durch Entschädigungsleistungen anderer Staaten anordnenden lastenausgleichsrechtlichen Regelungen mit höherrangigem Recht vereinbar sind.

    Die vom Gesetzgeber im Lastenausgleichsrecht bestimmte Anrechnung auch der von den USA gewährten Entschädigungszahlungen ist ihrer rechtlichen Qualifikation nach auch keine Einwendung gegen Maßnahmen im Sinne des Art. 3 des 6. Teiles des Überleitungsvertrages (vgl. das Urteil vom 24. August 1972 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.1973 - III C 19.72

    Anrechnung von Entschädigungsleistungen nach dem US-polnischen Abkommen auf einen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1973 - III C 28.73
    Daß im Rahmen der Kürzung des Schadensbetrages nach § 21 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FG für die Umrechnung der US-Entschädigung auf Deutsche Mark der zum Zeitpunkt der jeweiligen Dollarzahlung gültige Umrechnungskurs maßgeblich ist, hat der Senat in seinem gleichzeitig mit der vorliegenden Entscheidung verkündeten Urteil in der Sache BVerwG III C 19.72 entschieden.
  • BVerwG, 24.05.1962 - III C 134.60

    Kürzung des Schadensgrundbetrages um Zahlungen seitens der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1973 - III C 28.73
    Im Gegensatz zur Auffassung des Klägers stehen auch die vom Senat in seinem Urteil vom 24. Mai 1962 - BVerwG III C 134.60 - (BVerwGE 14, 192) aufgestellten Grundsätze der Anwendung des § 21 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FG auf den vorliegenden Fall nicht entgegen.
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 10.97

    Lastenausgleich - Rückforderung des Zinszuschlags wegen Rückübertragung des

    Sie besagt, daß die Anrechnung einer von dritter Seite gewährten Entschädigung auf den lastenausgleichsrechtlich festgestellten Schaden nur erfolgen kann, wenn die Entschädigung für den Verlust desselben Schadensobjektes gewährt worden ist, das Gegenstand der Feststellung war (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1973 - BVerwG III C 28.73 - Mitt. BAA 1976 S. 202).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 3.09

    Familienstiftung; Beteiligte; Beteiligungsrechte; Beteiligung; Bezugsberechtigte;

    Dafür ist nach dem das Lastenausgleichsrecht beherrschenden Grundsatz der Objektidentität maßgeblich, dass eine Leistung für den Verlust desselben Schadensobjektes gewährt worden ist, das Gegenstand der Feststellung war (Urteile vom 19. Juni 1997 - BVerwG 3 C 10.97 - BVerwGE 105, 110 = Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 4 S. 11 und vom 13. Dezember 1973 - BVerwG 3 C 28.73 - BVerwGE 44, 229 = Buchholz 427.2 § 21a FG Nr. 5).
  • VG Gelsenkirchen, 29.04.2008 - 6 K 1639/06

    Rückforderung, Lastenausgleich, Bodenreform, Mehrwertschaden, Objektidentität,

    BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1973 - 3 C 28.73 -, Amtl.
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 26.96

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Hauptentschädigungen -

    Sie besagt, daß die Anrechnung einer von dritter Seite gewährten Entschädigung auf den lastenausgleichsrechtlich festgestellten Schaden nur erfolgen kann, wenn die Entschädigung für den Verlust desselben Schadensobjektes gewährt worden ist, das Gegenstand der Feststellung war (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1973 - BVerwG III C 28.73 - Mitt. BAA 1976 S. 202).
  • BVerwG, 10.01.1974 - III C 14.71

    Anspruch auf eine Hausratentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) -

    Aus dem Erlaß des Feststellungsgesetzes und der 7. FeststellungsDV allein war der Klägerin eine solche gesicherte Rechtsposition noch nicht erwachsen (vgl. Urteile vom 25. August 1966 - BVerwG III C 185.64 - [BVerwGE 24, 330 [BVerwG 25.08.1966 - III C 185/64]], vom 2. März 1967 - BVerwG III C 53.65 - [BVerwGE 26, 267], vom 17. Mai 1967 - BVerwG III C 166.66 - [BVerwGE 27, 71] und vom 24. August 1972 - BVerwG III C 51.70 - [BVerwGE 40, 286] sowie vom 13. Dezember 1973 - BVerwG III C 70.71, III C 19.72 und III C 28.73 -).
  • BVerwG, 13.12.1973 - III C 70.71

    Anrechnung von Entschädigungsleistungen der USA auf Ansprüche aus dem

    US-Gesetz 87-846 in seinem gleichzeitig mit der vorliegenden Entscheidung verkündeten Urteil in der Sache BVerwG III C 28.73 bestätigt.
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 19.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Hauptentschädigungen -

    Sie besagt, daß die Anrechnung einer von dritter Seite gewährten Entschädigung auf den lastenausgleichsrechtlich festgestellten Schaden nur erfolgen kann, wenn die Entschädigung für den Verlust desselben Schadensobjektes gewährt worden ist, das Gegenstand der Feststellung war (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1973 - BVerwG III C 28.73 - Mitt. BAA 1976 S. 202).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 3 C 20.97

    Rückforderung von Lastenausgleichsleistungen - Hauptentschädigungen -

    Sie besagt, daß die Anrechnung einer von dritter Seite gewährten Entschädigung auf den lastenausgleichsrechtlich festgestellten Schaden nur erfolgen kann, wenn die Entschädigung für den Verlust desselben Schadensobjektes gewährt worden ist, das Gegenstand der Feststellung war (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1973 - BVerwG III C 28.73 - Mitt. BAA 1976 S. 202).
  • BVerwG, 07.03.1974 - III C 14.72

    Bindende Wirkung der Schadensberechnung des Finanzamtes für die

    Die Rechtsgültigkeit der mit Rückwirkung (1952) in Kraft gesetzten Vorschrift des § 21 a Abs. 1 FG hat der Senat wiederholt bejaht (BVerwGE 40, 286 und Urteile vom 13. Dezember 1973 - BVerwG III C 19.72 - und - BVerwG III C 28.73 -).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 3 B 22.82

    Voraussetzungen und Rechtswirkungen der Aufhebung eines Erfüllungsbescheids -

    Dieses Wiederaufnahmeverfahren ist durch das Revisionsurteil des beschließenden Senats vom 13. Dezember 1973 - BVerwG 3 C 28.73 - rechtskräftig abgeschlossen worden.
  • BVerwG, 09.06.1980 - 3 B 21.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 12 K 1418/98

    Verwirkung des Klagerechts einer einem Flughafen; Abfertigungsposition;

  • OVG Niedersachsen, 25.06.1998 - 12 K 5578/97

    Zum Nachbarbegriff bei Baulichkeiten auf; Abfertigungsgebäude; Flughafen;

  • BVerwG, 24.04.1975 - III C 33.73

    Entscheidung über die Kosten nach Verfahrenseinstellung

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